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AGBs


Sehr verehrte Gäste, nachfolgend sind die AGB’s, welche das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen („Auftraggeber“) und mir („Gästeführer“) in Bezug auf meine angebotenen Tätigkeiten regeln.

1. Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anfrage durch den Auftraggeber kann telefonisch, mündlich oder schriftlich (auch per Email) erfolgen. . Mit der schriftlichen Bestätigung des Gästeführers und des Auftraggebers kommt der Vertrag zustande. Bei der Bestätigung muss die volle gültige Anschrift sowie die telefonische (mobile) Erreichbarkeit mitgeteilt werden. Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung akzeptieren Sie als Auftraggeber meine AGB’s.

2. Leistungen

Vertragsgegenstand sind Gästeführungen. Der Umfang der von mir zu erbringenden Leistung wird in einer Vorabsprache geregelt, und ist Bestandteil der schriftlichen Bestätigung.

3. Bezahlung

3.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, erfolgt die Bezahlung am Leistungstage direkt bei mir in bar gegen Quittung oder nach vorheriger Vereinbarung gegen Rechnung. Die vereinbarte Vergütung ist mit Beginn der Gästeführung in bar zahlungsfällig. Schecks oder Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Von Dritten ausgestellte Voucher sind nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung gültig.

3.2 Die Vergütungen enthalten keine Mehrwertsteuer.

3.3 Eintrittsgelder, Fahrtkosten und gesondert bestellte spezielle Führungen z.B. in Museen, Burgen, Schlössern und Parks, sind nicht Bestandteil des Honorars und werden, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber direkt vor Ort bezahlt.

3.4 Bei Anfang und/oder Ende der Führung außerhalb Veitshöchheim hat der Gästeführer Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten und Abdeckung des zusätzlichen Zeitaufwands.

4. Maximaler Teilnehmerzahl

Die maximale Teilnehmerzahl pro Gästeführer beträgt bei Gartenführungen 30 Personen, bei Fahrten z.B. ins Fränkische Weinland oder entlang der Romantischen Straße, 50 Personen, bei Stadtführungen 30 Personen (auch bei kombinierten Busrundfahrten/Fußführungen). Überschreitet die Zahl der zur Führung erscheinenden Teilnehmer diese Zahl pro Gästeführer, so ist der Gästeführer berechtigt, einen weiteren Gästeführer hinzuzuziehen. Kann bei Überschreitung der vereinbarten Personenzahl ein weiterer Gästeführer nicht gefunden werden, so hat der beauftragte Gästeführer einen Vergütungsanspruch in Höhe des zweifachen Satzes gemäß der geltenden Vergütungsregelung.

5. Auftragsstornierungen

Auftragsstornierungen sollten der Auftraggeber in jedem Fall schriftlich erklären. Wird vom Vertrag zurückgetreten, werden folgende Ersatzansprüche fällig:

- der Auftraggeber kann den Auftrag bis einschließlich dem vierten Arbeitstag vor dem vereinbarten Termin kostenfrei kündigen.

- bei späterer Stornierung vor der Leistungserbringung wird ein Ausfallhonorar von 90% des vereinbarten Honorars berechnet.

- Erscheint die Gruppe nicht zum vereinbarten Termin, wird das vereinbarte Honorar zu 100% in Rechnung gestellt.

6. Verspätung der Gruppe

6.1 Der Gästeführer ist mindestens fünf Minuten vor dem Führungsbeginn am vereinbarten Treffpunkt.

6.2 Bei Verspätung der Gruppe wird eine Wartezeit von maximal 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt eingeräumt. Erscheint die Gruppe innerhalb einer Wartefrist von 30 Minuten nach der vereinbarten Startzeit, so wird die Führung entsprechend verkürzt durchgeführt; das Honorar ist gleichfalls zu 100 % fällig. Auf Wunsch des Auftraggebers kann die Führung mit der ursprünglich vereinbarten Dauer durchgeführt werden, sofern der Gästeführer nicht anderer Verpflichtungen nachkommen muss. In diesem Fall berechnet sich das Honorar nach dem Zeitraum, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt. Nach erfolglosem Ablauf der Wartezeit wird die Gruppe als nicht gekommen betrachtet und das Ausfallhonorar wird berechnet.

6.3 Eine voraussichtliche Verspätung, sobald diese absehbar ist, muss unverzüglich angezeigt werden.

6.4 Beginnt die Führung durch Umstände, die der Gästeführer nicht zu vertreten hat, verspätet, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Verlängerung der Führungszeit.

7. Umbuchungen/Änderungen

7.1 Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch der Gruppe ist das komplette Honorar fällig.

7.2 Änderungen von Termin, Uhrzeit, Führungsverlauf und sonstigen wesentlichen Leistungen und Modalitäten der Gästeführung sind bis zum vierten Arbeitstag vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Danach können Änderungen nur durch Kündigung nach den vorstehenden Bedingungen und anschließender Neubuchung erfolgen.

8. Besuch von Sehenswürdigkeiten

8.1 Der Gästeführer hat keinen Einfluss auf Einlasszeiten örtlicher Sehenswürdigkeiten. Die in der Vereinbarung genannte Uhrzeit gilt daher lediglich für den Führungsbeginn. Sie garantiert NICHT den Einlass zu einer Sehenswürdigkeit zum genannten Zeitpunkt.

8.2 Des Weiteren hat der Gästeführer keinen Einfluss auf die generelle Zugänglichkeit von Museen und öffentlichen Gebäuden, insbesondere Kirchen an Sonn- und Feiertagen (bspw. Schließung wg. Gottesdiensten, Sonderveranstaltungen etc.).

8.3 Um einen reibungslosen Führungsablauf zu gewährleisten, gilt beim Besuch des UNESCO Weltkulturerbes Residenz folgende Regelung der Schloss und Gartenverwaltung Würzburg: Gruppen unter 30 Personen können, auch bei Buchung eines eigenen Gästeführers, mit anderen Einzelgästen „aufgefüllt“ werden. In Spitzenzeiten kann es zu Wartezeiten bei Einlass und während der Führung kommen.

9. Rücktritt und Kündigung durch den Gästeführer

Es bleibt vorbehalten, im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere wegen Krankheit) einen anderen, geeigneten und qualifizierten Gästeführer mit dem Auftrag zu beauftragen und falls dies nicht möglich ist, den Auftrag zu kündigen. Die AGB’s gelten weiter.

10. Haftung

Die Teilnahme an den Führungen und Ausflügen erfolgt in jedem Fall auf eigenes Risiko, eigene Gefahr und eigene Rechnung. Der Gästeführer haftet nur für eigenes, vorsätzliches und grobfahrlässiges Handeln. Ansonsten übernimmt er keine Haftung bei Unfällen, gesundheitlichen Problemen der Gäste und anderen Schäden sowie bei Leistungen Dritter.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstandort ist Würzburg.


 

Schloss Veitshöchheim